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Silberkanne.
Wien, um 1810. Gegossen und getrieben. Empireform. Rechteckige Plinthe, vasenförmiger Korpus, eingezogener Hals, Deckel. Hochgezogener Henkel. Wandung mit Floraldekor. Amtspunze Wien,13 Lot. Rosenberg, lfd. 7859. Gew. ca. 579 g. H: 26,5 cm.
Corona: Die Auktion findet wahrscheinlich ohne Saalpublikum statt
Auktionswährung
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EUR |
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Alle Gegenstände, die zur Versteigerung gelangen, werden im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der Einlieferer besteht nicht.
2. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen und außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung gelangten Gegenstände werden in gebrauchtem Zustand angeboten und versteigert. Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen können nach dem Zuschlag nicht mehr geltend gemacht werden. Die Katalogbeschreibung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Wir stellen keinesfalls eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache dar oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Vielmehr wird ausdrücklich ein
Haftungsausschluss vereinbart, soweit der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde (§ 444 BGB).
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, wenn kein Übergebot erfolgt, erteilt. Der im Katalog angegebene Preis ist in der Regel der Aufrufpreis. Die Steigerung beträgt ca. 10%. Bei Gebotsgleichheit mehrerer Personen erfolgt Losentscheid. Der
Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zurückzuziehen, wenn irrtümlich ein Bieter übersehen wurde und dies sofort beanstandet wird oder Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen gehen mit dem Zuschlag auf den Käufer über; das Eigentum erst bei vollständiger Bezahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Das Aufgeld zum Zuschlagpreis beträgt 23%. Die Mehrwertsteuer, derzeit 16%, wird vom Aufgeld hinzugerechnet. Somit setzt sich der Endpreis aus Zuschlag, Aufgeld und
Mehrwertsteuer aus Aufgeld zusammen. Dies gilt auch für den anschließenden Nachverkauf. Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§26 UrhG.) leistet das Auktionshaus eine Abgabe von derzeit 5 % auf den Verkaufserlös für alle Originalkunstwerke der bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900 an die Ausgleichsvereinigung Kunst. Dem Ersteigerer wird dieser Betrag, zusätzlich der gesetzl. MwSt., in Rechnung gestellt.
6. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Zuschlag zur sofortigen Barzahlung. Angenommen werden Barscheck und Verrechnungsscheck nur mit Bankbestätigung. Zuschläge von schriftlichen Aufträgen sind innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach vollständig geleisteter Zahlung ausgehändigt. Alle anfallenden Kosten für Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. Waren, die spätestens 14 Tage nach der Auktion nicht abgeholt werden, können ohne
Benachrichtigung auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einer Spedition eingelagert werden.
7. Schriftliche Bieteraufträge werden gewissenhaft bearbeitet; maßgebend ist immer die angegebene Katalognummer, nicht die Beschreibung des Gegenstandes. Schriftliche Aufträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein und spätestens einen Tag vor
der Auktion vorliegen. Telefonische Gebote werden bei Limitpreisen ab EUR 250,00 angenommen, wobei sich der Bieter verpflichtet, den Limitpreis zu bieten.
8. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit keinen vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt es. Wird die mit Vorbehalt belegte Katalognummer im Nachverkauf zum Limitpreis abgegeben, erfolgt keine Benachrichtigung an den Vorbehaltsbieter.
9. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung oder Schadenersatz bei Nichtabnahme verlangen unabhängig davon den Gegenstand auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. Der Käufer hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös, haftet jedoch für einen
niedrigeren Zuschlag. Der Bieter ist aber in jedem Fall zur Zahlung des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer verpflichtet.
10. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Bayreuth. Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen rechtlichen Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschland haben bzw. verlegen, ist als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel/-Scheckklagen Bayreuth vereinbart.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorausgehenden Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Katalogbeschreibungen erfolgen äußerst gewissenhaft; es ist aber nicht möglich, alle unbedeutenden und altersbedingten Beschädigungen anzugeben. Fehlen solche Hinweise in der Beschreibung, so kann daraus nicht der absolut fehlerfreie Zustand abgeleitet werden. Bitte informieren Sie sich persönlich über den Zustand der Artikel während der Vorbesichtigung. Sollten Sie eine individuelle Frage haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft oder informieren Sie per Fax oder eMail.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. (§ 86a StGB).
Die Auktionsgalerie am Hofgarten, Hannelore Rothenbücher e.K., der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.
Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen z u erwerben und in keiner
Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen
Die Auktionsgalerie am Hofgarten, Hannelore Rothenbücher e.K. ist Ihnen beim Versand Ihrer ersteigerten Gegenstände gerne behilflich. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Anweisung des Käufers. Es entstehen in jedem Fall Handlingskosten in Höhe von EUR 10,00 bzw. Berechnung je nach Aufwand. Verpackung und Versand gehen zu Lasten und Gefahr des Käufers. Sperrige oder sehr zerbrechliche Gegenstände können
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.